Psychotherapie in Rosenheim

Dipl.-Psych.
Sarah Neto Soutinho

Privatpraxis | Verhaltenstherapie

Approbierte Psychologische Psychotherapeutin

BEHANDLUNGSPHILOSOPHIE

Als erfahrene Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung in verschiedenen Kliniken, darunter die Klinik Wendelstein, Medical Park Chiemseeblick, die Simssee Klinik, die Klinik St. Irmgard, das kbo Inn-Salzach-Klinikum Freilassing und die Salus Klinik. Diese Erfahrungen haben mir gezeigt wie wichtig es ist, jeden Menschen als Individuum zu betrachten und individuell auf seine Bedürfnisse einzugehen.

In meiner privaten Praxis in Rosenheim möchte ich meine Kompetenz nutzen, um Ihnen eine professionelle, einfühlsame und zielorientierte Behandlung zu bieten. Dabei steht für mich der respektvolle Umgang mit Ihnen und Ihrem Anliegen im Mittelpunkt. Durch den Einsatz meines therapeutischen Ansatzes der Lösungsorientierung und Hilfe zur Selbsthilfe möchte ich Sie dabei unterstützen, Ihre persönlichen Ressourcen zu entdecken und zu stärken.

Ob es darum geht, eine herausfordernde Lebenssituation zu bewältigen, alte Verhaltensmuster zu verändern oder Ihre persönlichen Ziele zu erreichen – gemeinsam werden wir daran arbeiten, dass Sie Ihre Gegenwart und Zukunft aktiv gestalten können.

„In der Zusammenarbeit mit Ihnen als Klient ist mir Augenhöhe, Transparenz des Therapieprozesses sowie Achtung und Förderung Ihrer Selbstbestimmung wichtig“

Dipl.-Psych.
Sarah Neto Soutinho

Psychologische Psychotherapeutin

Info Psychotherapie
Bei Angst, Phobie, Depression, Trauma, Zwang, Schmerzen, Burnout, Mobbing, Notfall und Krisenintervention in Einzelsitzungen und Gruppentherapie
Info Coaching
Bei beruflichen Herausforderungen in Einzelsitzungen
Info Beratung
Bei Lebens- und Liebeskrisen für Einzelpersonen und Paare

HONORAR

In Deutschland sind die Kosten für Psychotherapie gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Laut Berufsverordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sind Psychotherapeuten verpflichtet sich an die aktuelle Honorarhöhe zu halten. 

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Privatpraxis handelt und daher keine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen möglich ist.

Privat Versicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie.

Selbstzahler

Es besteht selbstverständlich auch immer die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall wird ein Behandlungsvertrag zwischen Klienten und Therapeuten geschlossen, alle weiteren Formalitäten entfallen.

Beihilfe

In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung. Dazu zählen Richter und Beamte wie z.B. Lehrer, Polizisten, Kriminalpolizisten, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte und Justizverwaltungsbeamte.

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird.

Soldatinnen & Soldaten

Soldatinnen und Soldaten
können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeuten-
kammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen.

Heilfürsorge

Heilfüsorgeberechtigt können z.B. Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren, Beamte in Justizvollzugsanstalten, sein.

EINZELTHERAPIE & PAARBERATUNG

50 Minuten

Einzeltherapie

100 Minuten

Paarberatung

Virtual Reality

Angstbewältigung

Online

nach Bedarf

Selbstfürsorge
Definition Psychology
Eheberatung
Motivation
VR-Angstbewältigung
Videotherapie
Du bist Einzigartig

GRUPPENTHERAPIEN

Neben der Einzeltherapie biete ich, je nach Indikation und nach ausführlicher Diagnostik in zwei zusätzlichen probatorischen Sitzungen, auch psychoedukative Gruppentherapien und Trainingsangebote an. Eine Gruppe besteht aus max. 9 Teilnehmern und kommt ab 5 Personen zustande. Es handelt sich um geschlossene Gruppen, die über den Gesamtzeitraum von 6-8 Termine zusammen bleiben. Die Therapie findet im 40m² großen Gruppenraum statt.

Feste

Gruppen

5 - 9

Teilnehmer

8 - 12

Termine

40m²

Gruppenraum

KONTAKT

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder eine Frage haben, bitte ich Sie dieses Formular zu nutzen, da ich außerhalb der Sprechstunde und während der Therapie Ihre Anrufe nicht entgegen nehmen kann.

Adresse

Ludwigsplatz 15
Künstlerhof 5. OG
83022 Rosenheim

Telefon

08031 2213926
0152 06042632

E-Mail

info@praxis-am-ludwigsplatz.de

FAQ

Psychotherapie bezeichnet die Behandlung von psychischen (auch als „seelische“ bezeichnet) Erkrankungen mittels anerkannter wissenschaftlicher Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Unsicherheit und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Wenn psychische Probleme zu Krankheitssymptomen führen und die alltäglichen Herausforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können, ist eine Psychotherapie ratsam.

Vor Beginn einer Psychotherapie ist es wichtig, dass eine Ärztin oder ein Arzt abklärt, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.

Es gibt verschiedene Ansätze in der Psychotherapie, die je nach individueller Situation und Bedürfnissen angewendet werden können. Einer dieser Ansätze ist die Verhaltenstherapie, bei der ein besonderes Augenmerk auf das Zusammenspiel von Verhalten, Gedanken und Gefühlen gelegt wird. Die Verhaltenstherapie konzentriert sich darauf, ungesunde Verhaltensmuster zu erkennen, zu verstehen und zu ändern.

Ein weiterer Ansatz ist die Tiefenpsychologie, die auf der Annahme basiert, dass unbewusste Prozesse eine entscheidende Rolle bei psychischen Problemen spielen. In der tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie erforschen Therapeuten die unbewussten Motivationen, Konflikte und traumatischen Erfahrungen, die das Verhalten und die Emotionen einer Person beeinflussen.

Die Psychoanalyse konzentriert sich besonders auf die Erforschung des Unbewussten, einschließlich der Kindheitserfahrungen und der Bedeutung von Träumen und unbewussten Symbolen. Sie beinhaltet in der Regel mehrere Sitzungen pro Woche und erstreckt sich über einen längeren Zeitraum.

Die Wahl des Therapieansatzes hängt von der Diagnose, den Zielen der Therapie und der individuellen Präferenz des Klienten ab.

Die Honorarhöhe ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Psychotherapeuten (GOP).
Derzeit liegt sie zwischen 100,55 – 153 Euro für 50 Minuten.

Dies ist nicht pauschal zu beantworten und hängt u.a. von den Versicherungsleistungen, dem Schweregrad und der Art der Erkrankung ab.
Hier Beispiele:

-Beginn mit 10-12h (Akut- oder Kurzzeittherapie, KZT)
-Verlängerung auf weitere 12h (KZT 2)
-oder Langzeittherapie (60h) und ggf. Verlängerung um weitere 20h- insgesamt 80h.

Bitte beachten Sie: Sobald das Therapieziel erreicht ist und die Symptome der Erkrankung ausreichend gut behandelt wurden, so dass Patient und Therapeut keine weitere Verbesserung durch eine Fortführung der Therapiesitzungen erwarten, endet die Therapie- egal in welcher Stunde. Dies gilt auch, falls das Behandlungsziel im Verlauf durch die hier angebotene Therapiemethode (Verhaltenstherapie) nicht erreicht werden kann und Patient und Therapeutin keinerlei Linderung absehen. Dann macht ggf. ein anderes Psychotherapieverfahren Sinn.

Die Schweigepflicht ist Voraussetzung für die psychotherapeutische Behandlung und die therapeutische Beziehung zwischen Patient und Psychotherapeut, damit Vertrauen und Offenheit überhaupt erst möglich werden. Ohne Ihre Erlaubnis, auch nach der Behandlung, darf ich keiner Person oder Stelle über die Behandlung und deren Inhalte informieren.
Es kann jedoch für Ihren Therapiefortschritt hilfreich sein, wenn Sie bspw. für Ihren Haus-oder Facharzt eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Manchmal wird dies auch bei Formalitäten ggü. Behörden /der Krankenkasse notwendig (damit die Behandlung überhaupt stattfinden kann).
Als Psychologische Psychotherapeuten gehöre ich, wie auch z.B. Ärzte, zu den sog. Katalogberufen. Daher besteht nach §203 StGB Schweigepflicht und diese kann bei Verstößen strafrechtlich geahndet werden. Dies ist gesetzlich und berufsrechtlich verankert.
Bitte beachten Sie:
Für Heilpraktiker (für Psychotherapie) oder psychologische Berater gilt dies nicht! Hier ist eine Gesetzeslücke und als Patienten können Sie lediglich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Schmerzensgeld oder Schadensersatz fordern. Es besteht für diese Berufe weder eine Berufsordnung noch eine Gebührenordnung (Preise nicht festgelegt und übersteigen oftmals das Vielfache einer regelhaften Psychotherapie bei Psychologischen Psychotherapeuten.

Da Paar,- oder Beziehungsprobleme keine Erkrankungen darstellen, ist die Behandlung von Paarproblemen leider Privatsache und gehört zum „persönlichen Glück“, damit ist eine Bezahlung über die Krankenkasse nicht möglich und die Kosten für eine Paartherapie müssen selber beglichen werden.

Krisendienst Psychiatrie Oberbayern

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